Flugplatzordnung

1. Eigentum, Verwendung:

  • Der Modellflugplatz liegt auf Pachtgrund und dient ausschließlich den Mitgliedern des MCB zur Ausübung ihres Sportes. Jede anderweitige Verwendung des Platzes bedarf einer Genehmigung des Vorstandes.
  • Zur Inbetriebnahme eines Flugmodells sind nur ordentliche Mitglieder des Modellflugvereins des Modellbauclubs Brigantium berechtigt. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt!
  • Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Vorstandsmitglied, Fluglehrer)
  • Gastpiloten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen.
  • Gäste können den Platz nur über Einladung eines gleichzeitig anwesenden Clubmitgliedes benützen, wenn sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen können.
  • Gäste sind gegenüber ordentlichen Mitgliedern immer nachrangig.
  • Gäste haben die Platzordnung zu lesen. Für die Einhaltung der Platzordnung ist der gastgebende Pilot verantwortlich.

2. Rechte, Pflichten:

  • Jeder Modellflieger, der gegenüber dem Club allen Pflichten nachgekommen ist, hat das Recht, das Fluggelände zu benützen. Er ist verpflichtet, sich sportlich zu verhalten und die Platzordnung zu beachten.

3. Haftpflicht:

  • Jeder Modellpilot muss durch seine Mitgliedschaft beim Österreichischen Aeroclub haftpflichtversichert sein (z.B.:Österr. Aero-Club (Sportlizenz) Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg). Damit die Mitgliedschaft festgestellt werden kann, müssen die Modelle mit der Dauerstartnummer versehen sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Inbetriebnahme von Modellen ohne die für den Piloten gültige Dauerstartnummer ist verboten. Jeder Modellflieger haftet dritten Personen gegenüber selbst.
  • Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann.
  • Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.
  • Gäste haben eine Versicherung des zugehörenden Verbandes einwandfrei nachzuweisen.

4. Verhinderung von Unfällen:

  • Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. Der Modellpilot hat die Flugsicherheit des Modells zu gewährleisten.
  • Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.
  • Die Flugschneisen sind während des Flugbetriebes unbedingt freizuhalten.
  • Zuschauer dürfen sich nur hinter den Starttischen aufhalten.
  • Jeder Modellabsturz außerhalb des Modellfluggeländes, falls das Modell nicht mehr gefunden wird, ist umgehend dem Obmann bzw. dem Vorstand zu melden.
  • Notfall: Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144 / Erste Hilfe Ausrüstung ist in der Vereinshütte deponiert notfalls ist die Autoapotheke zu verwenden

5. Flugraum:

  • Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden
  • Der Flugraum für Modellflugzeuge befindet sich nördlich der Piste bis zu einer generell maximal erlaubten Flughöhe von 150 m über Grund. (gemäß LVR 2014, §18).
  • Die aufgrund des Bescheids …….. von der Luftfahrtbehörde maximal erlaubte Flughöhe über Grund beträgt …… m. Die im Bescheid angeführten Auflagen und die Auflagen der Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen höher als 150 m über Grund des ÖAeC, Sektion Modellflug sind verpflichtend einzuhalten.
  • Genaue Flugraumbegrenzung ist am Fluggelände plakatiert.
  • Ein Überfliegen des Zuschauerraumes und riskante Flugmanöver sind grundsätzlich verboten.
  • Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig.
  • Zur Flugbereichsgrenze im Bereich der Biogasanlage ist ausreichend Abstand einzuhalten, um ein unbeabsichtigtes Überfliegen zu vermeiden; wenn immer möglich ist dieser Bereich gänzlich zu meiden.
  • Eine Ausnahme bildet der Hubschrauberschwebeplatz. Dieser Platz darf ausschließlich zum stationären Schweben verwendet werden. Der Pilot hat dafür zu sorgen, dass sich Zuschauer niemals im Gefahrenbereich des Schwebeplatzes befinden.

6. Flugeinschränkungen:

  • Bei Ostwind ist das Fliegen mit Motormodellen, aus Rücksichtnahme auf die Wohngebiete in Fußach, nur in geringer Flughöhe erlaubt.
  • Bei Heuarbeiten der Bauern ist das direkte Anfliegen der Fahrzeuge/der Personen strengstens verboten. Ist ein Überfliegen des Fahrzeuges/Person nötig ist dies nur in angemessener Sicherheitshöhe erlaubt. Im Zweifelsfalle muss gelandet werden. Ist das Einhalten von angemessenen Sicherheitsabständen nicht möglich ist der Flugbetrieb zu stoppen!
  • Auf dem Damm der Dornbirner Ache befindliche Personen dürfen keinesfalls überflogen werden.
  • Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein. Flugmodelle mit einer Masse größer als 25 kg und kleiner als 150 kg dürfen nur dann betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer entsprechenden gültigen Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist.

7. Parkplätze:

  • Es sind ausschließlich die geschaffenen Parkplätze zu benützen.

8. Lärmentwicklung und Schalldämpfung:

  • Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden.
  • Alle Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen einer Lärmmessung unterzogen werden und dürfen nur geflogen werden, wenn der Schallpegel, gemessen in 1m Höhe und 7m Abstand, entsprechend dem Gutachten der Vlbg. Landesregierung unter 80 dBA liegt.
  • Detaillierte Angaben siehe Lautstärkeregelung des MCB

9. Flugzeiten:

Für Modelle mit Verbrennungsmotor:

Sonn- und Feiertage                           10.00h – 12.00h und 14.00h – 20.00h

alle übrigen Tage                           09.00h – 12.00h und 13.30h – 20.00h

Für Modelle mit Elektromotoren:         Unterliegen derzeit keinen Beschränkungen!

10.Pistenordnung (Starten + Landen):

  • Für den Start ist, soweit es die Bauart der Modelle zulässt, ausschließlich die befestigte Piste bzw. der Rasenstreifen vor dem Pilotenraum zu verwenden. Zum Landen der Modelle dient ausschließlich die Piste bzw. der Rasenstreifen vor dem Pilotenraum. Jede Landung ist rechtzeitig vom Piloten deutlich hörbar anzukündigen.
  • Die Piste darf vom Piloten nur zum Start und nach der Landung betreten werden.
  • Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen.
  • Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
  • Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammenstehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen.
  • Der Standort des Piloten während des Fluges ist der Pilotenraum. Das ist der Rasenstreifen zwischen dem nicht gemähten Grasstreifen und den Starttischen.
  • Im Pilotenraum ist das Landen von Modellen nicht zulässig.
  • Zuschauern ist der Aufenthalt im Pilotenraum verboten.
  • Das Fahren der Modelle an den Startplatz hat mit größtem Abstand zu den im Pilotenraum befindlichen Piloten zu erfolgen. Im Zweifelsfalle muss das Modell geschoben werden.
  • Hubschrauberpiloten haben ihr Modell zum Start bis auf die befestige Piste zu tragen. Der Pilotenraum darf nicht zum Schweben verwendet werden.

11.Feststellung der Fernsteuerfrequenzen:

  • Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen); Kanalkennzeichnung ist zu gewährleisten.

12.Reinlichkeit:

  • Auf dem gesamten Modellfluggelände ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Die Starttische sind nach Benützung von Öl und jedwedem anderen Schmutz zu reinigen.

13.Befolgung von Anweisungen:

  • Jeder Modellflugpilot und jeder Besucher der gegen die Platzordnung verstößt wird persönlich zur Verantwortung gezogen.
  • Den Anweisungen des Platzdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

14.Strafmaßnahmen:

Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen:

  • Verwarnung durch den Vorstand oder Platzdienst.
  • Versagen der Benutzung des Modellfluggeländes für einen bestimmten Zeitraum durch den Vorstand.
  • Antrag auf Einzug der Sportlizenz durch den Vorstand.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen Antrag auf satzungsgemäßen Ausschluss aus dem MCB.
  • Bei Benützung durch Nichtmitglieder des MCB erfolgt erstmals Verwarnung und Belehrung, im Wiederholungsfalle erfolgt durch den Vorstand Anzeige wegen Besitzstörung.

Für den Vorstand des MCB

der Obmann