Bestandsgenehmigung unseres Flugplatzes nach Artikel 16
Wir freuen uns, nach einigen Anstrengungen und Aufwänden, den positiven Bescheid für unseren Modellflugplatz erhalten zu haben. Das Ansuchen zur Bestandsgenehmigung unseres Flugplatzes nach Artikel 16 (siehe diverse Links unten im Text) wurde zum einen durch die geänderten gesetzlichen Randbedingungen und zum anderen zur Bestandssicherung durchgeführt.
Wir als Modellbauclub Brigantium haben die Genehmigung für den UAS-Betrieb (Unmanned Aircraft System) im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen von der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt erhalten.
Wir müssen auf einige Dinge aufmerksam machen:
1) Alle Mitglieder (und Fluggäste) müssen nachweislich (durch Unterschrift) die Verordnung zur Kenntnis nehmen
Und zwar von:
a) Von der Modellflugplatzbetriebsordnung (die haben wir bei ihrem Artikel 16 Antrag zur Flughöhenüberschreitung bei der ACG eingereicht)
Link: https://www.mcb-bregenz.at/wprs/verein/modellflugplatz-betriebsordnung-mfbo/
b) Von den Richtlinien des ÖAeC zum Betrieb von UAS im Rahmen von Artikel 16 Genehmigungen
Link: https://www.mcb-bregenz.at/wprs/verein/richtlinien-artikel-16-uas/
c) Von den Auflagen, die in unserem MCB-Bescheid enthalten sind
Link: https://www.mcb-bregenz.at/wprs/verein/bescheid-mcb-fuer-uas-betrieb/
Diese Unterschriftenliste ist vom Verein aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen (risikobasierte Aufsichtsführung).
2) Alle müssen dafür Sorge tragen, dass Betriebsaufzeichnungen geführt werden und zwar für alle Flüge – auch jene unter 120m.
Dazu stehen Vordrucke auf dem Flugplatz, sowie in späterer Folge eine digitales Flugbuch zur Verfügung.
Diese Betriebsaufzeichnungen sind 3 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen ist der Behörde Einsicht zu gewähren.
3) Sonstiges
Bestehende Anforderungen sind weiterhin wie gehabt einzuhalten:
a) Registrierung
b) Kennzeichnung
c) Kenntnisnachweis